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   OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11   

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https://dejure.org/2011,17589
OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11 (https://dejure.org/2011,17589)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2011 - 1 AR 25/11 (https://dejure.org/2011,17589)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 1 AR 25/11 (https://dejure.org/2011,17589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 5 O 29/11
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
    Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Aufl., § 102 GVG Rdnr. 6).

    Eine Partei wird nicht schon dadurch dem gesetzlichen Richter entzogen, dass ein Gericht eine Zuständigkeitsnorm unrichtig anwendet (BVerfGE 29, 45/48).

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW-RR 2002, 1498).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
    Die Regelung dient dazu, weitere Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden und im Interesse der Parteien den Weg zu einer baldigen Sachentscheidung zu öffnen (BGH FamRZ 1988, 943).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ARZ 7/92

    Zuständigkeit bei vor dem Beitritt zugestelltem und bei DDR-Gericht eingereichtem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
    Vielmehr wird im vorliegenden Fall durch die vom Gesetzgeber angeordnete Bindungswirkung des § 102 Satz 2 GVG der gesetzliche Richter gerade bestimmt (BGH FamRZ 1992, 1165).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11
    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW-RR 2001, 63, 430; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rdnr. 29).
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